Haben wir heute schon eine Schere im Kopf und trauen uns nicht, kritische Themen in den Medien darzustellen? Ausgehend von der Diskussion um Mohamed-Karikaturen und Beschneidungen diskutierte der Presseclub Dresden am 1. November das Thema „Medien im Spannungsfeld zwischen Recht und Religion“. Die Anregung kam von unserem Mitglied Dr. Ekkehard Nolting vor dem Hintergrund der Jahreskonferenz der der Union Internationale des Avocats, der ältesten internationalen Anwaltsvereinigung, die vom 31. Oktober bis zum 4. November in Dresden tagte.
Zum zweiten Mal in diesem Jahr hatte uns die Ostsächsische Sparkasse ihr Forum am Altmarkt für eine Clubveranstaltung zur Verfügung gestellt. Die Moderation hatte TU-Kommunikations-Professor Wolfgang Donsbach übernommen. Verfassungsrechtler Prof. Christian Kirchberg führte mit fünf Thesen ins Thema ein. Satire dürfe – frei nach Kurt Tucholsky – alles. Während es in den 70er Jahren noch einen sogenannten Paragraphen „Gotteslästerung“ gab, schränkt heute Paragraph 166 des Strafgesetzbuches des Bundesrepublik die Auseinandersetzung mit religiösen Themen nur ein, wenn der „öffentliche Friede“ gefährdet ist.
In der lebhaften Diskussion verwies Pfarrer Andreas Beuchel auf eine stärkere Gelassenheit des Christentums im Vergleich zu anderen Religionen. Er erinnerte an harte Worte, wie sie Martin Luther zur Auseinandersetzung nutzte. Und dennoch schränkte er ein: „Gesagte Worte sind nicht immer hilfreich.“
Für eine deutliche Auseinandersetzung sprach sich MDR-Journalist Frank Pawassar aus. „Pressefreiheit wird erst dadurch zur Pressefreiheit, dass wir sie gebrauchen.“ Sicher sei jede Entscheidung mit einem Risiko verbunden. Doch ist alles, was juristisch möglich ist, auch ethisch vertretbar?, fragte Prof. Donsbach und stellet die Frage in den Raum: „Sind Medien am Wertverfall schuld?“