Regierungssprecher Christian Hoose zu Gast im Presseclub

Regierungssprecher Christian Hoose im Gespräch mit Christian Fischer, Foto: P. Gehlich

Ein Anruf von Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich am 29. Mai hat das Leben von Christian Hoose nochmals verändert. Der 60-Jährige konnte und wollte nicht ablehnen und so wurde er neuer Regierungssprecher in Sachsen. Das erzählte Hoose bei seinem Besuch am 15. Oktober 2012 im Presseclub Dresden.

Die Moderation hatte Christian Fischer von der Dresdner Bild-Zeitungsredaktion übernommen. Vielen ist Hoose in Dresden noch ein Begriff, war er doch von 1992 bis 2000 Pressesprecher der CDU-Fraktion im Landtag. Vor seiner erneuten Rückkehr leitete der von 2007 bis 2012 das Pressereferat des Deutschen Bundestags.

In der lebhaften Diskussion ging es insbesondere um die Rolle der neuen Medien wie beispielsweise Facebook. „Wir überlegen gerade, wie es uns gelingen kann, unter 30-Jährige zu gewinnen“, sagte Hoose. Er kündigte eine Überarbeitung des Internetauftritts an, räumte aber zugleich ein, dass er über noch kein schlüssiges Konzept verfüge.

Eine Imagekampagne für Sachsen liegen in den „letzten Zügen“, die Vergabe an eine Agentur stehe bevor.

Staatskanzlei: Hergen Gräper neuer Referatsleiter Medien und Medienrecht

Neuer Mann in der sächsischen Staatskanzlei für Rundfunkfragen: Hergen Gräper, 49, kümmert sich um die Themen Medien und Medienrecht. Als Leiter des Referats 34 ist er gleichzeitig auch sächsischer Rundfunkreferent. Konkret wird Gräper „den Freistaat nun bei medienpolitischen Beratungen der Bundesländer auf der Arbeitsebene vertreten“, schreibt der Medienfachdienst „Funkkorrespondenz“ in seiner Ausgabe 18/2010.

Gräper war zuletzt beim Staatsschauspiel Dresden als kaufmännischer Geschäftsführer tätig. Der studierte Jurist ist in der Staatskanzlei Nachfolger von Jens-Ole Schröder, der die Staatskanzlei Ende vergangenen Jahres in Richtung des Wissenschaftsministeriums verlassen hat.

Hier finden Sie ein Organigramm zur Struktur der sächsischen Staatskanzlei.

Medienlinks: Enke, Reiter, niiu, Biermann

dimbb-logo_kleinMedienlinks vom 13., 14. und 16. November

Das Fernsehen und Robert Enkes Tod
Muss die Aufgabe, die uns Robert Enke mit seinem plötzlichen Freitod gestellt hat, von TV-Experten gelöst werden? Von Reinhold Beckmann, ARD, Michael Steinbrecher, ZDF, Thomas Herrmann oder Udo Lattek, DSF?
tagesspiegel.de

Udo Reiter über sich
Aber er wäre gern noch ein bisschen Zocker, Macher und Provokateur, Söldner, Abenteurer, Irrer. Zurzeit ruft er ein Innovationsprogramm aus. Alle sollen Ideen einreichen. Und kürzlich hat er sich mal den Einstellungstest zeigen lassen, den angehende MDR-Volontäre ausfüllen müssen. Er wollte wissen, ob er im eigenen Haus eine Chance hätte. Reiter bestand. Dennoch lässt er den Test jetzt ändern. Er fand die Fragen so altmodisch.
spiegel.de

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Endlich: der Freistaat Sachsen wird zur Marke

Was lange währt, wird endlich gut: Am Donnerstag (heute) sind die neue Leitmarke und das frisch entwickelte Markenhandbuch für den Freistaat Sachsen vorgestellt worden. „Im Wettbewerb mit anderen Regionen und Bundesländern will die sächsische Staatsregierung das Image des Freistaates Sachsen stärken und profilieren“, heißt es dazu auf der Seite der sächsischen Staatskanzlei.

Ziel der Markenentwicklung ist es, der sächsischen Verwaltung ein einheitliches Erscheinungsbild zu geben. Das wird auf den Seiten der Staatskanzlei wie folgt beschrieben: Weiterlesen

„Spiegel“ vs. Tillich, die nächste Runde

Die Nachrichtenagentur ddp (via „Freie Presse„) hat in Erfahrung gebracht, dass das Nachrichtenmagazin der „Spiegel“ im Fall des Fragebogens von Ministerpräsident Tillich erneut nachlegt:

„Nach Auskunft des Verwaltungsgerichts Dresden vom Dienstag hat das Magazin fristgerecht Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss vom 7. Mai eingelegt. Damit landet der Streit nun vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen.“

Der ganze ddp-Bericht in der „Freien Presse“ trägt den Titel: „Rechtstreit um Tillichs Fragebogen geht weiter„.

Staatskanzlei erwirkt EV gegen „Spiegel“ und „Welt“

Mit einer einstweiligen Verfügung durch das Landgericht Hamburg hat die Staatskanzlei auf Berichterstattung von „Welt“ und „Spiegel“ reagiert. Hintergrund ist der Streit um den Fragebogen von Ministerpräsident Tillich, den er vor seinem Regierungseintritt 1999 ausgefüllt hatte. Erst in der Vorwoche hatte der „Spiegel“ die Staatskanzlei gerichtlich gezwungen, Auskunft zu Tillichs Antworten in diesem Fragebogen zu geben.

In der folgenden Berichterstattung über eben diese Auskünfte war der Eindruck entstanden, die Staatskanzlei hätte nicht korrekt geantwortet. Speziell geht nach Auskunft der Staatskanzlei etwa um das Wörtchen „herausgehoben“. „Das Gericht gebe der Staatskanzlei Recht darin, dass sie sich korrekt bei der Beantwortung von Medien-Anfragen verhalten habe. Keinesfalls seien, so wie die ‚Welt‘ berichtet hatte, neue Fragen ‚kreiert‘ worden“, schreibt die „Sächsische Zeitung“ unter der Überschrift: „Tillich-Biografie: Landgericht untersagt Behauptungen„.

„SPIEGEL“ zwingt sächsische Staatskanzlei gerichtlich zur Auskunft

Die Staatskanzlei Sachsen muss dem Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ „vollumfänglich und wahrheitsgemäß“ Auskunft über bestimmte Antworten geben, die Ministerpräsident Tillich „zu seinem Lebenslauf und seiner Vergangenheit in der ehemaligen DDR seit dem Jahr 1999 vor den jeweiligen Ernennungen zum Staatsminister und seiner Ernennung zum Ministerpräsidenten abgegeben hat“.

Das geht aus einer Pressemitteilung der für Presserecht zuständigen 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden hervor, die Dresden-Fernsehen auf seiner Webseite veröffentlicht hat. „Den weitergehenden Antrag des Magazins, Kopien dieser schriftlichen Erklärungen herauszugeben, hat die Kammer dagegen abgelehnt“, heißt es weiter in der Mitteilung zur Entscheidung der Kammer.

Damit erreicht ein monatelanger Streit zwischen dem Nachrichtenmagazin und der Staatskanzlei seinen vorläufigen Höhepunkt. Weiterlesen

“Tonstörung” zwischen Landespressekonferenz und Sächsischer Staatskanzlei

Sachsens Politik-Journalisten machen ihrem Ärger Luft: Die Landespressekonferenz Sachsen hat ihre jährliche Auszeichnung „Tonstörung“ an die Sächsische Staatskanzlei vergeben. Es ist nicht das erste Mal, dass ein Vertreter der Staatskanzlei mit der Auszeichnung bedacht wird.

Im folgenden dokumentieren wir die aktuelle Pressemitteilung der LPK vom 22. Januar 2009:

„Die Landespressekonferenz Sachsen hat entschieden, die Sächsische Staatskanzlei für die unkommunikativste Leistung im vergangenen Jahr mit der „Tonstörung 2008“ auszuzeichnen. In der Begründung der Jury heißt es: Mitglieder der LPK sahen sich in ihrer Arbeit im Jahr 2008 mehrfach durch die Sächsische Staatskanzlei behindert. Weiterlesen