Die „Sächsische Zeitung“ hat eine nicht-öffentliche Rüge des Deutschen Presserats bekommen. „Nicht-öffentliche Rüge“ bedeutet, die „SZ“ ist nicht zum Abdruck verpflichtet – darauf wird zum Beispiel aus Gründen des Opferschutzes verzichtet.
Zitat aus der Mitteilung des Presserates vom 20. Mai 2009: „Das Persönlichkeitsrecht eines Mannes, der gestanden hatte, ein achtjähriges Mädchen getötet zu haben, hat die SÄCHSISCHE ZEITUNG mit zwei Beiträgen in der Print- und der Online-Ausgabe verletzt. Weiterlesen