Die Staatskanzlei Sachsen muss dem Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ „vollumfänglich und wahrheitsgemäß“ Auskunft über bestimmte Antworten geben, die Ministerpräsident Tillich „zu seinem Lebenslauf und seiner Vergangenheit in der ehemaligen DDR seit dem Jahr 1999 vor den jeweiligen Ernennungen zum Staatsminister und seiner Ernennung zum Ministerpräsidenten abgegeben hat“.
Das geht aus einer Pressemitteilung der für Presserecht zuständigen 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden hervor, die Dresden-Fernsehen auf seiner Webseite veröffentlicht hat. „Den weitergehenden Antrag des Magazins, Kopien dieser schriftlichen Erklärungen herauszugeben, hat die Kammer dagegen abgelehnt“, heißt es weiter in der Mitteilung zur Entscheidung der Kammer.
Damit erreicht ein monatelanger Streit zwischen dem Nachrichtenmagazin und der Staatskanzlei seinen vorläufigen Höhepunkt. Weiterlesen