„Sind wir Opfer einer Schlüssellochmentalität?“ fragte der Dresdner Presseanwalt Spyros Aroukatos (Foto) das Auditorium während seines zweistündigen Vortrages „Persönlichkeitsrecht contra Pressefreiheit?“ im Forum am Altmarkt, zu dem der Presseclub Dresden e.V. und die Deutsche Public Relation Gesellschaft e.V., Landesgruppe Sachsen eingeladen hatten. Gespickt mit aktuellen Beispielen aus der Presserechtsprechung skizzierte Aroukatos wortgewandt und humorvoll die feine juristische Maserung von Grenzfällen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes und den Grundzügen der Pressefreiheit.
Bei Werbung und Berichterstattung gebe es keinen Unterschied in der Meinungsfreiheit. Doch sei die Pressefreiheit nicht unbeschränkt, wenn es um die Würde des Menschen gehe. Auch das Persönlichkeitsrecht, vom Bundesverfassungsgericht definiert, sei nicht schrankenlos und unterscheide zwischen Intimsphäre, Privatsphäre, Sozialsphäre und Öffentlichkeit, wobei erstere im allgemeinen tabu sei, sofern sich in ihr nicht gesetzeswidrige Handlungen abspielen, welche wiederum von öffentlichem Interesse seien.
Personen der Zeitgeschichte seien öfter im fotografischen Fokus journalistischer Recherchen, doch ihre Abbildungen müssten in Bezug zu der Berichterstattung stehen, selbst wenn ihre Fotos nicht am Ort des Geschehens gemacht wurden. Auch das Urheberrecht an Bildern sei ein Persönlichkeitsrecht des Fotografen, unterstrich Aroukatos, Lehrbeauftragter am Institut für Kommunikationswissenschaft der TU Dresden.
Spyros Aroukatos studierte Jura an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Politik und Recht an der Universität Athen, war Verlagsjustiziar von „Zeit im Bild“ und ist Rechtsanwalt für Presserecht, Wettbewerbsrecht der Presse und Arbeitsrecht. RF