Schluss mit Radio blau, Radio t und coloRadio?

Heiko Hilker vom Dresdner Institut für Medien, Bildung und Beratung (DIMBB) gibt in seinem Blog eine fundierte Übersicht über die aktuelle Sorge der freien Radios in Sachsen, demnächst keine Frequenzen mehr zu haben. Wir geben den Beitrag hier in voller Länge wieder:

Freie Radios in Sachsen vor dem Ende?

Befürchtet (hier und hier) wurde es schon einige Zeit. Nun wurden die Befürchtungen Realität: die Sächsische Gemeinschaftsprogramm GmbH & Co KG, der Betreiber von Apollo Radio, kündigte am 13. Oktober die Kooperationsvereinbarungen mit den drei sächsischen Freien Radios. Man will die Leitungs- und Sendekosten von 40.000 Euro im Jahr nicht weiter für diese mit übernehmen.

Im Oktober 2003 erteilte die Sächsische Landesmedienanstalt Apollo Radio, die von der Sächsisches Gemeinschaftsprogramm GmbH & Co. KG betrieben wird, eine Radiolizenz. An der Sächsische Gemeinschaftsprogramm GmbH & Co KG sind u.a. die BCS Broadcast Sachsen und die Regiocast Deutsche Radioholding beteiligt.

Die BCS Broadcast Sachsen betreibt u.a. Radio DRESDEN, Radio LEIPZIG, Radio CHEMNITZ, HITRADIO RTL SACHSEN. Die Regiocast Deutsche Radioholding ist auch an den Radios PSR und R.SA beteiligt. Geschäftsführer von Apollo Radio sind Tino Utassy und Boris Lochthofen. Tino Utassy ist Geschäftsführer der BCS Broadcast Sachsen, Boris Lochthofen managt die Unternehmenskommunikation der REGIOCAST.

Apollo Radio selbst wirbt damit, „ein Premium-Produkt der privaten Hörfunkanbieter RADIO PSR, R.SA und ENERGY SACHSEN zu sein. Doch Apollo Radio ist eben noch mehr: Dieser Sender teilt sich auch mit den drei nichtkommerziellen Radios Radio blau (Leipzig), Radio t (Chemnitz) und Coloradio (Dresden) die Frequenzen. Diese senden wöchentlich ein 49stündiges Programm. Zudem übernahmen die Gesellschafter von Apollo Radio für diese die Sende- und Leitungskosten, also jene Kosten, die für den Transport des Radio-Signales vom Funkhaus bis zum Sendemast anfallen.

Seit dem Jahre 2004 gibt es eine Vereinbarung, dass Apollo Radio die entsprechenden 40.000 Euro übernimmt. Die Gesellschafter von Apollo Radio waren dazu bereit, da man so auch verhindern konnte, dass ein weiterer, unabhängiger Programmveranstalter in den sächsischen Markt eindringt. Die Sächsische Landesmedienanstalt hatte vorab signalisiert, dass man auf diesem Wege das Hamburger Klassikradio, das sich auch um die Frequenzen beworben hatte, abwehren könnte.

Nunmehr ist klar, dass die sächsische Landesmedienanstalt keine weiteren analogen Frequenzen mehr ausschreiben wird. Dabei beruft sie sich auf eine Novellierung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes aus dem Jahre 2008, die von einer Mehrheit des Landtages im Zusammenhang mit dem 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen wurde. Diese wird so interpretiert, dass frei werdende analoge Frequenzen nicht neu ausgeschrieben werden.

Damit sehen die Betreiber von Apollo Radio die Chance, sich der zusätzlichen Kosten entledigen. Zum einen können sie Apollo Radio, das nie Gewinn abwarf, einstellen, ohne befürchten zu müssen, dass sie einen neue Konkurrenten im sächsischen Radiomarkt bekommt. Zum anderen können sie damit drohen, aus betriebswirtschaftlichen Gründen die Förderung der nichtkommerziellen Radios einstellen zu müssen, um im Sinne der Vielfalt Apollo Radio erhalten zu können. Da kommt ihnen entgegen, dass der entsprechende Vertrag über die Zahlung der Leitungskosten zum Jahresende ausläuft.

Und so stehen die drei freien Radios vor dem Aus, wenn nicht ein Dritter einspringt.

Doch warum übernimmt dann nicht die Landesmedienanstalt die Förderung? Wer den Etat der Sächsischen Landesmedienanstalt mit einem Volumen von 6,6 Mio. Euro im Jahre 2009 kennt, kann sicher nicht verstehen, warum diese die 40.000 Euro nicht übernehmen kann. Doch diese kann darauf verweisen, dass es im Sächsischen Gesetz über privaten Rundfunk und neue Medien keinen Passus gibt, auch nicht im § 28, der die Förderung nichtkommerziellen Rundfunks ausdrücklich erlaubt.

Zudem hat der sächsische Gesetzgeber bis heute nicht die Möglichkeit aus dem § 40 Rundfunkstaatsvertrag in Landesrecht umgesetzt, „Formen der nichtkommerziellen Veranstaltung von lokalem und regionalem Rundfunk und Projekte“ zu fördern. Diesen „Ländervorbehalt“ umzusetzen hat bisher keine Sächsische Staatsregierung vorgeschlagen sowie keine Mehrheit im Landtag gefunden. Und so kann man sich in der Landesmedienanstalt darauf berufen, dass man die drei Radios nicht direkt fördern darf. Doch wer sagt denn, dass die Rechtsaufsicht gegen eine solche Förderung einschreiten würde, zumal diese auch nicht verboten ist? Zumal, wer sich näher damit beschäftigt, weiß, dass die Landesmedienanstalt zwei der drei freien Radios schon entsprechend fördert. Seit mehr als 10 Jahren erhält das Chemnitzer Radio t immerhin 6.000 Euro von der Landesmedienanstalt, die Radio t direkt an Apollo weiterleitet (die Sende- und Leitungskosten für Radio t betragen 17.000 Euro im Jahr). Dieser Zuschuss müsste also nur aufgestockt werden.

Die freien Radio planen nun verschiedene Aktionen. U.a. wollen sie den Medienrat am 26. Oktober besuchen. Heiko Hilker, DMIBB

6 Gedanken zu „Schluss mit Radio blau, Radio t und coloRadio?

  1. Mal von der Qualität der Bürgerradios abgesehen – ich kann die Aufregung nicht wirklich verstehen. Dass es einen Vertrag gibt, der irgendwann ausläuft, war bekannt. Die Bürgerradios hätten sich also viel frühzeitiger an die SLM wenden können. Nun unterschwellig die Schuld auf die Privatradios zu schieben, ist falsch. Wer sagt denn, dass diese die Leitungskosten für den Bürgerfunk übernehmen müssen? Die Privaten haben das jahrelang bezuschusst und mit apollo bislang auch kein Geld verdient (was eh nie Absicht war). Ich denke auch, dass die SLM sich kein Bein ausreißt, wenn sie die 40.000 (laut meinen Infos sind es wohl eher 30.000) übernehmen würde. Dafür könnte man an anderer Stelle sparen, um dem Radionachwuchs bzw. dam alternativen Radio auch weiterhin eine Chance zu geben.

  2. Hallo Daniel Große,

    Radio Blau hat bereits im Oktober 2008(!) in einem Gespräch mit dem Geschäftsführer der SLM auf die Befristung der Kooperationsvereinbarung hingewiesen. TOP auf der Agenda des Medienrates waren die Freien Radios im September 2009(!). Außerdem ist der Anwalt der Freien Radios bereits Anfang dieses Jahres an die Betreibergesellschaft von Apollo Radio herangetreten, um Verhandlungen über die Verlängerung der Kooperationsvereinbarung aufzunehmen. Ohne Reaktion.
    Wir stimmen Ihnen zu, dass die SLM die Sende- und Leitungskosten der Freien Radios in Sachsen übernehmen sollte. Das Privatrundfunkgesetz lässt – zumindest laut SLM und Staatskanzlei als Rechtsaufsicht – eine institutionelle Förerung allerdings nicht zu (siehe http://www.l-iz.de/Bildung/Medien/2009/10/Martin-Deitenbeck-die-SLM-und-Radio-blau.html).
    Sollte das On-Air-Licht in den Studios von coloRadio (Dresden), Radio T (Chemnitz) und Radio Blau (Leipzig) am 1. Januar für immer ausgehen, ist dies der politische Wille der Staatsregierung und keine Versäumnis der Freien Radios.

    Freundliche Grüße
    Vorstand RVL e.V.

  3. Hallo, namenloser Vorstand. Vielen Dank für die Aufklärung, diese Hintergründe der frühen Kontaktaufnahme waren mir tatsächlich neu. Eine Änderung des Privatrundfunkgesetzes sollte in diesem Fall sicher kein Problem sein. Die Staatskanzlei und die SLM sollten selbst genug wissen, dass an anderer Stelle oft genug Geld ausgegeben wird, das man hätte besser einsetzen können. Salopp gesagt: Zwei Feste im Jahr weniger… aber lassen wir das. :)

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