AIF: Klage gegen verändertes Wahlkampf-Video

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Die Dresdner AIF Artificial Illusions Film OHG, vertreten durch Thomas Pfitzke und Marc Thomas, hat den Grünen-Landtagsabgeordneten Michael Schmelich verklagt.

Schmelich hatte im Landtagswahlkampf ein Image-Video über FDP-Chef Holger Zastrow neu vertextet und ins Netz gestellt. In dem Filmchen läuft Zastrow durch ein Kornfeld, während Schmelich ihm Sätze in den Mund legt wie: „In wenigen Tagen wählt Sachsen einen neuen Landtag – und ich weiß hier in der Sächsischen Schweiz gar nicht, wo es langgeht.“

Noch Satire oder schon Urheberrechtsverletzung? Liest man Schmelichs Wahlkampfblog und Twitter-Stream, reagierte die AIF bereits im August, also noch vor Ende des sächsischen Wahlkampfs. Damals forderte der Anwalt unter Androhung von Strafanzeige und Schadensprozess, das Filmchen zu löschen – Schmelich gab nach. Die „Sächsische Zeitung“ schrieb damals: „Per Anwaltsschreiben wurde erst diese Woche ein Landtagskandidat der Grünen gezwungen, ein eher harmloses Ulk-Video über FDP-Chef Holger Zastrow vom Netz zu nehmen.“

Zur Begründung führte der AIF-Anwalt laut Schmelichs Blog-Eintrag damals an: „…da das Spassvideo (…sinngemäß…) ’seinem Mandanten wirtschaftlichen Schaden zu fügt, weil die Firma dann keine Aufträge mehr bekommen würde.'“

Tatsächlich erscheint es ziemlich realistisch, dass die Aufträge für Image-Filmchen im nächsten Wahlkampf nicht nur für die AIF weniger werden dürften – lassen doch die Zugriffszahlen aus dem jüngst vergangenen Wahlkampf vermuten, dass (Produktions-)Kosten und Nutzen (in Form von Zugriffszahlen) in keiner Relation stehen. Daran wird die AIF auch durch eine Klage gegen Schmelich sicher nichts ändern können. Spannend aber ist die Frage, ob das Landgericht Leipzig der Argumentation des Klägers folgt oder das Video doch als Satire bezeichnet.

So oder so müssen sich die Parteien darauf einrichten, dass die klassische Werbekommunikation im Netz nicht funktioniert – den Beteiligten sei an dieser Stelle die Lektüre des Spiegel-Online-Artikels „Katastrophal viral“ empfohlen.

10 Gedanken zu „AIF: Klage gegen verändertes Wahlkampf-Video

  1. … lassen wir uns doch alle auf das geschäftliche Leben mit dem Internet und seinen Möglichkeiten ein. Auch aus einer Satire ließe sich doch noch was machen (für den Urheber).

    Die Meinung bildet sich der Bürger stets selbst – und so auch bei der oben beschriebenen Klage.

  2. Lustig. Warum verklagt man aber als Produktionsfirma? Ist es nicht Aufgabe des Herausgebers, hinterher zu sein, wenn seine Rechte – insbesondere die Urheberpersönlichkeitsrechte – verletzt werden. Naja, zumindest freut es die Rechtsberatung ;-) Ich würde es unter Zitatrecht und journalistische Freiheit durchgehen lassen…

  3. „(Produktions-)Kosten und Nutzen (in Form von Zugriffszahlen) in keiner Relation“

    Nun ja, der Spot ist meines Wissens nicht eigens für das Web produziert worden, sondern war der Wahlkampfspot für den MDR.

  4. @Horst Teermann
    Stimmt, das Original war die Wahlwerbesendung der FDP, die der MDR zu senden gesetzlich verpflichtet war.

  5. [den Grünen-Landtagsabgeordneten Michael Schmelich verklagt.]

    Habe ich ein anderes Wahlergebnis vor Augen? Seit wann ist Herr Schmelich Landtagsabgeordneter?

  6. @Leon: Das ist richtig: Schmelich hat für den Landtag kandidiert, ist aber kein Abgeordneter geworden. Vielen Dank für den Hinweis, ich habe den Fehler korrigiert – Entschuldigung!

    @Horst Teermann & @Oliver Riebl: Sag ich doch: Die bisherige, klassische Parteiwerbung geht im Netz im Zweifel nach hinten los.

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