Mit einer einstweiligen Verfügung durch das Landgericht Hamburg hat die Staatskanzlei auf Berichterstattung von „Welt“ und „Spiegel“ reagiert. Hintergrund ist der Streit um den Fragebogen von Ministerpräsident Tillich, den er vor seinem Regierungseintritt 1999 ausgefüllt hatte. Erst in der Vorwoche hatte der „Spiegel“ die Staatskanzlei gerichtlich gezwungen, Auskunft zu Tillichs Antworten in diesem Fragebogen zu geben.
In der folgenden Berichterstattung über eben diese Auskünfte war der Eindruck entstanden, die Staatskanzlei hätte nicht korrekt geantwortet. Speziell geht nach Auskunft der Staatskanzlei etwa um das Wörtchen „herausgehoben“. „Das Gericht gebe der Staatskanzlei Recht darin, dass sie sich korrekt bei der Beantwortung von Medien-Anfragen verhalten habe. Keinesfalls seien, so wie die ‚Welt‘ berichtet hatte, neue Fragen ‚kreiert‘ worden“, schreibt die „Sächsische Zeitung“ unter der Überschrift: „Tillich-Biografie: Landgericht untersagt Behauptungen„.