Suchbild: Was verbindet „Bild“-Party-Redakteur Sebastian Günther, der jeden Freitag die „Bild“-Party-Seite verantwortet und auch selbst schreibt (s. Artikel über den Party-Club in Bautzen im Bild), mit der kleinen Meldung rechts am Rand im Bild zur „120 Minuten Party“ im Glory Club (Ausschnitt vom 17. April 2009)?
Richtig: Sebastian Günther ist via Google leicht als Betreiber des Glory-Clubs auszumachen, wie auch in seinem Xing-Profil zu sehen ist.
Schon klar: Es ist wirklich schwer, einen guten Party-Redakteur zu finden, der sich in der Szene auskennt und auch bewegt. Aber sollte die journalistische Ehre in so einem Fall nicht gerade eben die Berichterstattung über zumindestens den eigenen Club verbieten?
„Ziffer 7 – Trennung von Werbung und Redaktion“ aus dem Pressekodex des Deutschen Presserat sagt:
„Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden.“
Unsere Mail-Anfrage dazu an den Bild-Redaktionsleiter in Dresden blieb bislang leider unbeantwortet.
Das ist sicher extrem unglücklich, bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass Seb den Artikel über das Glory auch selbst geschrieben hat, oder? Zumal das Glory kein „Club“ oder eine „Disco“ im eigentlichen Sinne ist. Letzten Endes: Peanuts.
Für mich viel fragwürdiger: Darf die SZ heute zum gefühlten 100. Mal den lustigen Gemeinschafts-Dackel der Dresdner Jammerossi Wohngemeinschaft („Steimli, komm, komm, komm, es gibt lecker Happa“) aufs Podest heben, wenn im selben Verlag ein Nichtaboprodukt erscheint, welches heute eine CD mit dem selben Herren als Beigabe offeriert?
Für mich wäre das wenigstens endliche eine Erklärung, warum die SZ sich selbst zur Haus- und Hofzeitung für den „Früher war alles so viel scheener“-Cabriofahrer ernannt hat. Man hat offenbar Exklusivrechte an der Drittverwertung billiger Postplatz-Possen.
“Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden.”