Laut einem Bericht der „Sächsischen Zeitung“ prüft die Staatsanwaltschaft Dresden ein Verfahren gegen „Spiegel“-Mitarbeiter. Sie könnten sich mit der Anstiftung zur Verleumdung strafbar gemacht haben.
Hintergrund sind die Aussagen von zwei ehemaligen Prositutierten, die nun wegen Verleumdung angeklagt werden. Der „Spiegel“ hatte in seiner Januar-Ausgabe 2007 über die angeblich belastenden Aussagen der beiden berichtet. Sie hatten nach Vorlage von Fotos mehrere Juristen „erkannt“, die Kunden in dem Kinderbordell „Jasmin“ gewesen sein sollen. Alle drei Beschuldigten hatten die Behauptungen zurückgewiesen – das Verfahren wurde u.a. mit dem Hinweis auf die mangelnde Glaubwürdigkeit der Zeuginnen eingestellt.
In der „SZ“ heißt es weiter: „Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sich Personen wegen Anstiftung zur Verleumdung strafbar gemacht haben, teilte Behördensprecher Christian Avenarius mit. Gemeint sind damit Mitarbeiter des „Spiegel“, die die Aussagen der früheren Prostituierten beeinflusst haben könnten.“ Titel des Berichts in der „Sächsischen Zeitung“: „Ehemalige Prostituierte unter Anklage„.
Im Rahmen der sogenannten Korruptionsaffäre gab es bislang insgesamt 17 Ermittlungsverfahren gegen Journalisten. Das hatte eine Anfrage der Landtagsfraktion der Grünen ergeben.