Insgesamt 17 Ermittlungsverfahren gegen Journalisten gab es im Rahmen der sogenannten Korruptionsaffäre. Das hat eine Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion an das Justizministerium ergeben. Unter der Überschrift „17 Verfahren gegen Journalisten“ heißt es in der „Sächsischen Zeitung“ vom Dienstag:
„Dabei ging es unter anderem um üble Nachrede, Verleumdung, Beleidigung und Verletzung von Dienstgeheimnissen. Sieben Verfahren sind eingestellt worden. Ein Autor wurde wegen unwahrer Behauptungen rechtskräftig verurteilt. Außerdem wurden vier Strafbefehle beantragt. Fünf Verfahren sind noch offen, darunter auch gegen Mitarbeiter des ‚Spiegel‘.“
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