Die Staatskanzlei Sachsen muss dem Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ „vollumfänglich und wahrheitsgemäß“ Auskunft über bestimmte Antworten geben, die Ministerpräsident Tillich „zu seinem Lebenslauf und seiner Vergangenheit in der ehemaligen DDR seit dem Jahr 1999 vor den jeweiligen Ernennungen zum Staatsminister und seiner Ernennung zum Ministerpräsidenten abgegeben hat“.
Das geht aus einer Pressemitteilung der für Presserecht zuständigen 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden hervor, die Dresden-Fernsehen auf seiner Webseite veröffentlicht hat. „Den weitergehenden Antrag des Magazins, Kopien dieser schriftlichen Erklärungen herauszugeben, hat die Kammer dagegen abgelehnt“, heißt es weiter in der Mitteilung zur Entscheidung der Kammer.
Damit erreicht ein monatelanger Streit zwischen dem Nachrichtenmagazin und der Staatskanzlei seinen vorläufigen Höhepunkt. Bei Bild.de heißt es dazu: „Konkret geht es um schriftliche Erklärungen Tillichs zu seinem Lebenslauf und seiner Vergangenheit in der DDR. Ihm war Ende 2008 vorgeworfen worden, in Fragebögen geschönte Angaben zu seiner Arbeit vor den Wende gemacht zu haben. Das hatte eine neue Debatte über die Rolle der Ost-CDU entfacht.“ Titel der Bild-Meldung: „Staatskanzlei muss Auskünfte zu Tillich geben„.
Die kompletten Hintergründe erklärt eine ddp-Meldung mit dem Titel: „Fragebogen für Ost-Minister – 1999 musste Stanislaw Tillich Fragen nach Parteischulen, DDR-Karriere und Stasi-Kontakten beantworten„.
Die Staatskanzlei hatte erst im Januar 2009 von der Landespressekonferenz die Negativ-Auszeichnung „Tonstörung“ erhalten. Ob sie gegen den Beschluss Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen erhebt, ist zur Zeit noch offen.
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